Was ist der BRP?

Der Behandlungs- und Rehabilitationsplan, kurz BRP genannt, ist ein in Berlin verwendetes Antragsverfahren, in dem Folgendes beschrieben wird:

  • Ihre allgemeine soziale Situation
  • Ihre bisherige und aktuelle Behandlungs- und Betreuungssituation
  • Ihre aktuelle Problemlage


Im Weiteren geht es darum, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Ziele daher für Sie wichtig sind. Aus diesen werden dann Betreuungsmaßnahmen abgeleitet, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und füllen den BRP zusammen mit Ihnen aus. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie er aussieht, so können Sie sich ihn hier [PDF, 830 KB] schon einmal anschauen.

Was wird mit dem BRP gemacht, wenn er ausgefüllt ist?

Ihre Zustimmung zu Ihrem BRP geben Sie mit Ihrer Unterschrift unter diesen. Dann wird der BRP, wenn die Kosten der unterstützenden Leistungen nicht von Ihnen selbst getragen werden, über den Sozialpsychiatrischen Dienst und von dort – mit Ausnahme der Seite 4 - an den zuständigen Kostenträger (in der Regel Bezirksamt, Abt. Sozialwesen – Bereich Eingliederungshilfe) weitergeleitet. Der Kostenträger prüft, inwieweit die beantragten Leistungen notwendig und angemessen sind und erteilt dann dementsprechend den Kostenübernahmebescheid.


Der Einzug