Die Stiftung führt den Namen
"Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen".
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
Zweck der Stiftung ist es,
Die Einrichtungen sollen nach neuesten Erkenntnissen über den jeweiligen Wohn-, Betreuungs- und Pflegebedarf der betroffenen Menschen geführt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Stiftung kann einzelne Räume im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch an Unternehmen vermieten oder verpachten, insbesondere an steuerbegünstigte Einrichtungen sowie kleine und mittlere Betriebe, die sich von der Art und Weise ihrer Tätigkeit in das Wirkungsfeld der Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen einfügen.
Die Stiftung hat zwei Organe, den Vorstand und den Beirat.
Die Stiftung wird von einem aus fünf Mitgliedern bestehenden Vorstand geleitet. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch den Beirat bestimmt. Die Amtszeit eines jeden Vorstandsmitgliedes beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Die Mitglieder des Vorstandes führen ihr Amt bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger weiter.
Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Arbeitnehmer der Stiftung sein.
Der Beirat besteht aus bis zu sieben, fachlich in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen qualifizierten Mitgliedern. Von diesen entsendet eines die Bezirksverordnetenversammlung des Großbezirkes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, und eines wird vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Berlin bestellt, solange die Stiftung dort Mitglied ist. Ein weiteres Mitglied wird von der Seniorenvertretung des Großbezirkes entsandt. Die übrigen Mitglieder des Beirates werden von diesem selbst kooptiert. Die ersten Mitglieder werden durch den gemäß § 12 bestellten Übergangsvorstand berufen.
Die Amtszeit der einzelnen Mitglieder des Beirates beträgt drei Jahre. Es ist nur eine Wiederwahl zulässig. Der Beirat berät den Vorstand in grundsätzlichen und fachlichen Angelegenheiten der Stiftungsentwicklung. Empfehlungen des Beirates müssen vom Vorstand berücksichtigt werden.
Nach Beschlussfassung im Vorstand bringt der Vorstand dem Beirat insbesondere den jährlich festzusetzenden Wirtschaftsplan sowie den jeweiligen Jahresabschluss zur Kenntnis.
Der Beirat bestimmt die Mitglieder des Vorstandes.
Die Mitglieder des Beirates dürfen nicht Arbeitnehmer der Stiftung sein.
Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Vorstand lädt den Beirat regelmäßig zu seinen Sitzungen ein.
Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes (StiftG Bln) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Vorstand ist nach § 8 StiftG Bln verpflichtet, der Aufsichtsbehörde
Beschlüsse über Satzungsänderungen, die Aufhebung der Stiftung oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist von den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern bei der Aufsichtsbehörde zu beantragen.
Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen
Bahnhofstraße 32
13129 Berlin
Tel.: (030) 47 477 - 484
kontakt@ASS-Berlin.org
www.ASS-Berlin.org