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Entstehung und Geschichte


Die Vorgeschichte der Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen beginnt 1948. Damals wurden die vor und während des 2. Weltkrieges an der Blankenburger Bahnhofstraße zuerst für Bauarbeiter und dann für Kriegsgefangene gebauten Häuser für ein Behelfskrankenhaus hergerichtet und dem Krankenhaus Pankow angeschlossen.

Mit Beginn des Jahres 1954 entstand dann in den gleichen Häusern der direkte Vorgänger: das Krankenpflegeheim Berlin-Blankenburg oder kurz das KPH.

Ganz offensichtlich war die allgemeine Not in dieser Nachkriegszeit noch groß, denn es wurden 565 kranke Menschen aller Altersklassen mit den verschiedensten Krankheitsbildern aufgenommen.

1965 wurde staatlicherseits, wie das damals so üblich war, der Ehrenname "Albert Schweitzer" verliehen, was mit der gleichzeitigen Verpflichtung für die Mitarbeiter einherging, "im Namen von Albert Schweitzer für das Wohl der Bewohner zu arbeiten".

Mit dem 5. Februar 1977 beginnt die Vorgeschichte des zweiten Standortes, des Hauses Buschallee. Auf einem Grundstück inmitten der neu errichteten Plattenbausiedlung zwischen Buschallee und Falkenberger Straße in Weißensee wird ein "Feierabendheim" mit 280 Plätzen für Wohnen und Pflege eröffnet.

Die Plätze in beiden Einrichtungen waren wegen des allgemeinen Pflegeplatzmangels begehrt, es gab lange Wartelisten.

Nach der politischen Wende der Jahre 1989/1990 werden beide Heime als selbstständige Einrichtungen der Abteilung Soziales des neu geschaffenen Bezirksamtes Weißensee von Berlin angegliedert. Bei den jährlichen Verhandlungen mit dem Senat über Personal- und Sachmittelzumessungen kamen die an andere Strukturen gewöhnten Beamten aus dem Westteil der Stadt weder mit dem Namen "Krankenpflegeheim" noch mit dem, was in Blankenburg geleistet wurde, zurecht. So waren Vorschläge zur Schließung oder Privatisierung oder Übertragung des KPH's an einen freien Träger schnell zur Hand. Das Bezirksamt Weißensee kämpfte in dieser Zeit um die Eigenständigkeit beider Einrichtungen und sorgte zudem für Rekonstruktionen und auch Investitionen.

Weil Berlin ohnehin schon zu viele Pflegeplätze besaß, wurden auch in Blankenburg und an der Buschallee Plätze abgebaut. Ebenso wenig ließ sich der vorhandene Standard mit eigenen Heimärzten, einer Kulturabteilung und einer Physiotherapie bezahlen. Dieser Teil der Betreuung musste anders organisiert werden.

In diese Zeit fielen im Deutschen Bundestag die wichtigen Beschlüsse zur Pflegeversicherung. Insbesondere der Beschluss zum Inkrafttreten der stationären Pflege zum 1. Juli 1996 verlangte von den Verantwortlichen im Bezirksamt klare Entscheidungen, ob und in welcher Rechtsform die Arbeit fortgesetzt werden sollte. Dabei hatten wir Paragraph 72 immer vor Augen, in dem es zur Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag u. a. heißt: "Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren geeigneten Pflegeeinrichtungen sollen die Versorgungsverträge vorrangig mit freigemeinnützigen und privaten Trägern abgeschlossen werden." Und Private und Freigemeinnützige im Norden Berlins waren nicht nur schon lange geübt in ihrer Rechtsform; nein, sie verschafften sich durch moderne Neubauten sogar entsprechende Vorteile auf dem umkämpften Markt.

Wir hatten inzwischen traurige Erfahrungen beim Haushaltssanieren gesammelt, weil das Land Berlin schon damals arm dran war. Einsparungen bei der Reinigung, beim Essen, beim Personal usw. mussten durchgesetzt werden. Das war sehr widersprüchlich zu dem, was der freie Pflegemarkt außerhalb des öffentlichen Dienstes an Qualität und Leistung verlangte.

Damit reifte folgerichtig der Entschluss, das KPH und das Pflegeheim Buschallee aus dem öffentlichen Dienst auszugliedern und dabei möglichst die staatsfernste Rechtsform zu wählen, um den Zugriff der Bürokratie zu minimieren. Erfreulicherweise ermutigte uns der Berliner Senat bei diesem Vorhaben. Nur der Weißenseer Bezirksverordnetenversammlung fiel das Loslassen schwer.

Die Vorbereitungen zur Gründung unserer Stiftung bürgerlichen Rechts zogen sich über ein Jahr hin. Es mussten rechtliche und personalrechtliche Fragen geklärt , Grundstücke vermessen und bewertet, Regelungen für Schule und Kindertagesstätte auf dem Blankenburger Gelände gefunden, mit Pflegekassen und dem Berliner Senat verhandelt werden. In den Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Soziales setzten wir erstmals die Anerkennung von Eingliederungshilfe für unsere behinderten Bewohner durch. Damit war uns ein gewaltiger Fortschritt gelungen. Und schließlich erhielten wir auch den betriebsnotwendigen Versorgungsvertrag von den Pflegekassen.

Es sei noch angemerkt, dass fast alle Mitarbeiter dem Übergang in die neue Rechtsform zustimmten und somit ihren Anteil zum Gelingen beitrugen.

Schließlich stimmte das Berliner Abgeordnetenhaus am 31. Januar 1997 der Stiftungsgründung zu. Der feierliche Akt der Unterzeichnung der Stiftungsurkunde fand einen Tag später, am Sonnabend, dem 1. Februar 1997 im Kulturhaus Blankenburg statt.

Damit waren die ehemals kommunalen Heime erfolgreich in eine wettbewerbsfähige Rechtsform überführt worden.


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