In der Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen legen wir großen Wert auf die Mitwirkung und Mitbestimmung der hier lebenden Menschen. Wesentlicher Inhalt unserer Arbeit ist die Bewohnerinnen und Bewohner so zu unterstützen, dass sie ihr Leben in größtmöglicher Autonomie und Zufriedenheit führen können. Wir begleiten sie in den verschiedensten Lebensbereichen und bestärken sie darin ihr Leben aktiv zu gestalten und eigene Entscheidungen zu treffen. Der Gesetzgeber stärkt die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Wohneinrichtungen durch das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung.
Die Organe zur Interessensvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner sind der Heimbeirat bzw. der Heimbewohnerfürsprecher.
Der Heimbeirat setzt sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern zusammen, deren Mitglieder aus ihrer Mitte heraus gewählt werden.
Die Mitglieder des Heimbeirates vertreten die Interessen, Wünsche und Belange der Bewohnerinnen und Bewohner und stellen somit ein Bindeglied zwischen ihnen und der Leitung dar. Der Heimbeirat trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen, an denen die Mitglieder, Gäste sowie leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen. In den Sitzungen werden Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner besprochen. Es findet ein direkter Austausch zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und der Leitung statt.
Themen wie organisatorische Veränderungen, bauliche Maßnahmen, Budgetverwaltung, Änderung des Heimvertrages, Geländegestaltung, Planung von Festen und Veranstaltungen aber auch die Äußerungen von Unzufriedenheiten werden gemeinsam mit der Leitung besprochen und zusammen nach zufrieden stellenden Lösungen gesucht.
Der Heimbeirat ist ein wichtiges Forum, um ins Gespräch zu kommen, sich miteinander über verschiedene Themen, die das direkte Lebensumfeld betreffen, auszutauschen sowie in gemeinsamer und vertrauensvoller Zusammenarbeit Veränderungen herbeizuführen.
Eine andere Möglichkeit der Interessensvertretung ist der Heimbewohnerfürsprecher. Dieser wird von der Einrichtung vorgeschlagen und dann von der Heimaufsicht für zwei Jahre bestellt. Der Heimbewohnerfürsprecher ist kein Bewohner, er ist ehrenamtlich tätig und arbeitet unabhängig. Die Funktion des Heimbewohnerfürsprechers entspricht in vollem Umfang der des Heimbeirates. Zusätzlich führt der Heimbewohnerfürsprecher Sprechstunden in der Einrichtung durch und ist außerdem über zwei Hausbriefkästen erreichbar.
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